§1 Die Preise, der vom Department of Justice angestellen Mitarbeiter werden nach geltendem Gesetz der Preissatzung berechent, freie Anwälte arbeiten auf Honorarbasis und selbstständig.
§2 Die gültigen Preise dürfen vom DOJ nicht überschritten werden, aber auch nicht weniger als 75 % der veranschlagten Summe
§3 Eine Rechnung des DOJ ist grundlegend IMMER nach Erhalt sofort zu begleichen, andernfalls kann eine Ordnungshaft angeordnet werden
§4 Eine Person, dessen finanzielle Mittel es nicht erlauben die Unterstützung des DOJ in Anspruch zu nehmen, erhalten die Hilfe kostenfrei unter folgenden Voraussetzungen:
-
Nachweis über Bargeld und Bankkonten (=> Weniger als 25.000 $ durch die Rechnung gilt als Armutsgrenze und wird nicht berechnet)
-
Nachweis über Geldmittel in Krypto (=> muss zur Begleichung der Rechnung ausgezahlt werden)
-
Es darf kein Geld in Autos gelagert sein, dies kann und darf kontrolliert werden (=> sollte sich rausstellen, dass sich Geld in einem KFZ befindet greift §4 StGB)
-
Geldmittel, welche sich in einem Wirtschaftsbetrieb befindet (Logistik, Tankstelle o.Ä.) müssen verwendet werden (=> laufende Kosten müssen abgedeckt sein, hier gilt ein Mindestwert der verbeliben muss von 33.333 $)
§5 Stellt ein Mitarbeiter des DOJ eine Rechnung aus, welche über die Kosten der Preissatzung ist, gilt die Rechnung als ungültig und darf abgelehnt werden
§5.1 Ferner macht sich der Mitarbeiter des Verdachts des §38 StGB schuldig