Luft- und Schifffahrtsgesetz (LufuSchfG)

§1 Definition

Das Luft und Schiffahrtsgesetz regelt die rechtliche Ordnung in der Luftfahrt sowie auf dem Wassern. Das Gesetz gilt für alle Fahrzeuge die sich in der Luft sowie auf bzw unter Wasser bewegen.

In der Luft sowie im Wasserbereich gilt die Gesetzgebung von YourLife.

 

§2 Lizenz und Führen

  1. zum Führen eine Luftfahrzeuges ist die erforderliche Lizenz erforderlich
  2. zum Führen eines Wasserfahrzeuges ist die Erforderliche Lizenz erforderlich
  3. sollte der Lenker eines Luft oder Wasserfahrzeuges nicht die erforderliche Lizenz haben, so kann eine Geldstrafe bis zu 15.000 $ verhängt werden
  4. die Lizenz kann bei verstoß gegen das Luft und Schiffahrtsgesetz so wie bei Zusammenhang mit anderen Straftaten eingezogen werden
  5. es gelten die Bestimmungen zur Fahrtüchtigkeit in der Straßenverkehrsordnung.

 

§3 Flugverbotszonen und Landezonen

  1. Als Flugverbotszone gelten folgende Bereiche
    • Fort Zancodu
    • Polizeirevier
    • Gefängnis
    • Krankenhaus
    • Gerichtsgebäude
    • durch das LSPD örtlich und zeitlich begrenzte Sperrzonen
  2. Luftfahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Flughäfen oder Hubschrauberlandeplätzen landen. Es ist jedoch Verboten auf Landeplätzen staatlicher Einrichtungen mit privaten Luftfahrzeugen zu landen
  3. Bei der Polizei kann eine Temporäre Landerlaubnis angefragt werden, die Genehmigung der Landung ist immer nur pro Fahrzeug und Landung
  4. Hubschrauber von Polizei und Rettungsdienst dürfen im Einsatzfalle überall landen. Sollte eine Landung auf der Straße nötig sein so muss die Landestelle vorher durch am Boden befindliche Einsatzkräfte abgesichert werden.
  5. Auf Antrag kann die Justiz eine Dauerhafte oder Zeitlich andauernde Landegenehmigung erteilen.

Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafe bis zu 25.000 $ bestraft werden.

 

§4 Häfen und Anlegebereiche

Wasserfahrzeuge dürfen nur in ausgewiesen Häfen oder Liegebereichen liegen. Private Stege dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt werden.

Das Anlegen an Stränden sowie in Bade- und Veranstaltungsbereichen ist gänzlich verboten.

Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 50.000 $ Verhängt werden.

 

$5 Uferbereiche / Mindestflughöhe

  1. Wasserfahrzeuge müssen zum Ufer einen Abstand von 150m einhalten. Zu Badebereichen müssen 250m abstand eingehalten werden
  2. die Mindestflughöhe liegt Innerorts bei 250m und Außerorts bei 150m

Verstöße dürfen mit Geldstrafe bis zu 10.000 $ geahndet werden.

§6 Drohnen

  1. Die Benutzung von Ferngesteuerten Fahrzeugen jeglicher Art (kurz Drohnen) unterliegt sämtlicher Gesetzgebung des Staates.
  2. Das Benutzen von Drohnen für Privatpersonen ist nur auf Privatgeländen oder abseits gelegenen Gebieten gestattet, wo eine Gefährdung jeglichen Verkehrs oder Personen ausgeschlossen ist.
    1. Bei der Polizei kann eine Temporäre Flugerlaubnis angefragt werden, diese muss schriftlich erfolgen.
  3. Der Einsatz von Drohnen ist in folgenden Bereichen nicht Gestattet:
    •  Sperrzonen
    • Flughäfen
    • Forschungseinrichtungen
    • Wohngebiete
    • innerhalb der Stadt
    • Militärische Einrichtungen
    • sämtliche Staatlichen Einrichtungen
  4. Der Einsatz von Drohnen kann bei Anzeige gegen den Halter mit Verstoß gegen das DSG geahndet werden.
  5. Dem LSMD sowie LSPD ist der Einsatz von Drohnen im Rahmen ihres Dienstes zur Ausübung ihres Berufes gestattet und unterliegt nicht dem Absatz 3.

Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 25.000$ verhängt werden.

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