Betäubunsmittelgesetz (BtMG)

§ 1 Definition

 Betäubungsmittel sind Bewusstseins- oder Wahrnehmungsverändernde Substanzen, deren Konsum häufig zu körperlicher oder psychischer Abhängigkeit bzw. gesundheitlichen Schäden führen kann. 

Im Sinne dieses Gesetzes sind illegale Betäubungsmittel:
Alle Substanzen die Einfluss auf auf das Bewusstsein nehmen und den Geisteszustand beeinflussen.

Im Sinne dieses Gesetzes sind illegale Rohstoffe:
Alle Rohstoffe die zur Herstellung  von Betäubungsmitteln genutzt werden können.

Ausnahmen im Sinne dieses Gesetzes:
Alkohol sowie Tabakwaren, deren Rohstoffe und die Herstellung sind nicht als gefährdend und illegal zu deklarieren.

§ 2 Eigenbedarf
Ein Eigenbedarf ist mit wenigen Ausnahmen ausgeschlossen.

  1. Ausnahmen
    • Betäubungsmittel, welche durch einen Arzt begründet verordnet wurden
    • Der Besitz von 2 Joints ist für den Eigenbedarf zulässig. Die Materialien zur Herstellung gelten nicht als Eigenbedarf und bleiben in vollem Umfang illegal
  2. Der Eigenbedarf geht vor §3 Besitz und §4 Handel

§ 3 Besitz
a) Wer die in §1 aufgeführten Betäubungsmittel besitzt, ist mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 $ je 10 Stück zu bestrafen.

§ 4 Handel
Wer mit den unter §1 genannten Substanzen Handelt, oder anderweitig in Verkehr bringt wird mit Geldstrafe bis zu 1.500 $ und bis zu 20 HE bestraft.

§5 Anbau und Herstellung
Wer mit den unter §1 genannten Substanzen anbaut oder herstellt wird mit Geldstrafe bis zu 1500 $ und bis zu 20 HE bestraft.

§6 Zusammenspiel
Bei Besitz ohne gültigem ärztl. Attest wird neben §3 auch die §§4,5 automatisch mit unter Strafe gestellt.

© 2024 D. Dracones | WordPress Theme: Cosimo by CrestaProject.