Preissatzung

§1 Die Preise, der vom Department of Justice angestellen Mitarbeiter werden nach geltendem Gesetz der Preissatzung berechent, freie Anwälte arbeiten auf Honorarbasis und selbstständig.

§2 Die gültigen Preise dürfen vom DOJ nicht überschritten werden, aber auch nicht weniger als 75 % der veranschlagten Summe

§3 Eine Rechnung des DOJ ist grundlegend IMMER nach Erhalt sofort zu begleichen, andernfalls kann eine Ordnungshaft angeordnet werden

§4 Eine Person, dessen finanzielle Mittel es nicht erlauben die Unterstützung des DOJ in Anspruch zu nehmen, erhalten die Hilfe kostenfrei unter folgenden Voraussetzungen:

§5 Stellt ein Mitarbeiter des DOJ eine Rechnung aus, welche über die Kosten der Preissatzung ist, gilt die Rechnung als ungültig und darf abgelehnt werden

§5.1 Ferner macht sich der Mitarbeiter des Verdachts des §38 StGB schuldig


PREISTABELLE

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